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Studiengang Gebärdensprachdolmetschen
   
Studienablauf
1. - 4. Semester: Grundstudium zum Vordiplom
3. Semester 8 Wochen Praktikum
5. - 8. Semester: Hauptstudium, davon
7. Semester: 12 Wochen Berufspraktikum
8. Semester: Diplomsemester
Studienabschluss Diplom-Gebärdensprachdolmetscher(in) (FH)
 
Verantwortlicher für die Ausbildung im Studiengang:
Westsächsische Hochschule Zwickau (FH)
Fachbereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Dr.-Friedrichs-Ring 2 A
08056 Zwickau
Besucheradresse:
Scheffelstraße 39
Haus 2, R 2105
08066 Zwickau
Tel.  (0375) 536 33 60 Fax: (0375) 536 34 12
Prof. Dr. Ute Rosenbaum, Prof. Meike Vaupel
   
Bewerbung zum Studium:
Für die Studienbewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Zulassungsantrag
  • Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugniskopie über eine erworbene Berufsausbildung (falls vorhanden)
  • Nachweis über erbrachte Leistungen im Grundpraktikum (falls vorhanden, ansonsten Vorlage bis zur Einschreibung)
  • Nachweis über die Eignungsfeststellung
  • Dienstzeitbescheinigung über Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst (falls vorhanden)
  • 1 Lichtbild
  • adressierter und frankierter Briefumschlag C4.
Zulassung zum Studium

Voraussetzungen für die Zulassung sind:

  • die Fachhochschulreife oder
  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung oder
  • die bestandene Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung
zusätzliche Voraussetzungen
  • der Nachweis der Eignungsfeststellung
  • Grundpraktikum von mindestens 16 Wochen (Nachweis am Tag der Einschreibung), bestehend aus:
    1. Gebärdensprach-Grundkurs (mindestens 80 Unterrichtseinheiten)
    2. mindestens 12 Wochen Praktikum.


 
Charakteristik
Gehörlose und hochgradig hörgeschädigte Menschen trennt eine unsichtbare Kommunikationsbarriere von ihren normalsinnigen Mitbürgern. Die stark eingeschränkten Verständigungsmöglichkeiten behindern den Zugang zu Information und schränken die soziale Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich ein. Qualifizierte Dolmetscher eröffnen Gehörlosen jedoch die Möglichkeit, mit ihrer eigenen Sprache die Wissensquellen der Informationsgesellschaft zu erschließen, Bildungs- und Ausbildungsangebote wahrzunehmen, die Angelegenheiten ihres persönlichen Lebens selbstverantwortlich zu regeln und gleichberechtigt am öffentlichen Leben mitzuwirken. Durch die akademische Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern werden die Voraussetzungen für eine umfassende Integration gehörloser und hochgradig hörgeschädigter Menschen in unsere Gesellschaft geschaffen.
Der Beruf des Gebärdensprachdolmetschers verlangt die Beherrschung des Deutschen, der Deutschen Gebärdensprache sowie der einschlägigen Dolmetschtechniken, einen hohen Grad sozialer Kompetenz und eine umfassende Allgemeinbildung. In dem angebotenen Diplomstudiengang sollen die entsprechenden Qualifikationen geschaffen bzw. erweitert werden. Im Grundstudium liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb und der Perfektionierung der sprachlichen Fertigkeiten. Darüber hinaus werden die sprach- und dolmetschtheoretischen, sozialwissenschaftlichen sowie allgemeinbildenden Grundlagen des Studiums gelegt. Das Hauptstudium dient in erster Linie der Aneignung der wichtigsten Dolmetschtechniken. Die Möglichkeit einer Spezialisierung auf bestimmte Anwendungsbereiche der Sprachübertragung wird durch eine Auswahl an Wahlpflichtfächern ermöglicht. Die notwendige Praxisorientierung des Studiums gewährleisten Berufspraktika im dritten und siebten Semester.
Studienbewerber sollten ein besonderes Interesse an den Studieninhalten (s.u.) mitbringen und über gute bis sehr gute Voraussetzungen in der Muttersprache und einer Fremdsprache (vorzugsweise Englisch) verfügen. Sie sollten keine Scheu haben, sich körperlich auszudrücken, und die ungeteilte Aufmerksamkeit anderer Menschen gelassen ertragen können.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, schon vor Aufnahme des Studiums so viel sprachliche und soziale Erfahrungen wie möglich in dem zukünftigen Studien- und Berufsfeld zu sammeln. Insofern versteht sich der als Zulassungsvoraussetzung geltende Umfang von Gebärdensprachkursen und Grundpraktikum als Mindestanforderung. Es wird empfohlen, sich nach Möglichkeit um längere Praktika (z.B. im rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres) und um vertiefte Gebärdensprachkenntnisse zu bemühen.
Das Beherrschen einer Fremdsprache und die Fähigkeit, professionell zu dolmetschen, erfordern neben Motivation und Fleiß auch ein gewisses Talent. Interessenten sollten deshalb zu einer Umorientierung bereit sein, wenn sich erforderliche besondere Eignung für den Dolmetschberuf in den ersten Studiensemestern nicht herausbildet.
Die Absolventen dieses Studiengangs sind Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (FH) für die allgemeine Dolmetschpraxis. Sie sind fachkundige Sprachmittler zwischen hörbehinderten Menschen - insbesondere Gehörlosen - und Hörenden. Sie dolmetschen in allen Lebensbereichen, z. B. bei Aus- und Fortbildungen, bei Gericht und Polizei, im Gesundheitswesen, bei Konferenzen und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Studienablaufpläne

Weitere Informationen zum Fachbereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften



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